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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

B 196 - von “Vier auf Zwei Räder”

19.05.2021 | FAHRSCHUL-NEWS

Von vier Rädern auf zwei Ende 2019 in das deutsche Fahrerlaubnisrecht aufgenommen, kam die Schlüsselzahl 196 für die Fahrerlaubnis der Klasse B offenbar gerade zur rechten Zeit. Sehr bald wurde daraus ein „Erfolgsmodell“, wie der Industrieverband Motorrad Deutschland (IVM) an den Verkaufszahlen der 125 cm3-Roller und Motorräder für das erste Halbjahr 2020 abliest: „Ein Anstieg von etwa 55 Prozent in diesem Leichtkraftradsegment in Deutschland“ dokumentiere mehr als deutlich, dass diese Regelung die Interessen und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger des Landes voll getroffen habe. „Nicht nur in Zeiten von Corona bietet das Zweirad individuelle Mobilität und eine platzsparende Fortbewegungsmöglichkeit sowohl im ruhenden als auch im fahrenden Verkehr und hat sich auch Dank der Einführung der Führerscheinerweiterung B196 für viele zu einer attraktiven Alternative“ entwickelt, resümieren die Verbandsmitglieder anlässlich des Motorradgipfels in Berlin Anfang Mai 2021. Das Geheimnis des Erfolges: Prüfungsfreiheit Der größte Vorteil am Erwerb der „erweiterten“ Fahrerlaubnis liegt in der Prüfungsfreiheit. Diese Tatsache senkt für viele Menschen die Hemmschwelle enorm! Für die Zuteilung der Schlüsselzahl 196 müssen Interessierte lediglich an einer Fahrerschulung teilnehmen. Die Fahrschule stellt bei erfolgreicher Teilnahme eine Bescheinigung aus, mit der die Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den vorhandenen Führerschein nur noch eine Formsache bei der Behörde ist. Auch wenn keine Prüfung nötig ist – ein paar Voraussetzungen müssen sehr wohl erfüllt sein: das Mindestalter beträgt 25 Jahre, außerdem müssen Interessierte mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Dazu sind noch der Personalausweis und ein biometrisches Passbild vorzulegen. Dann kann es mit der Fahrerschulung auch schon losgehen – sofern die Termine frei sind. Denn immerhin sind mindestens vier Unterrichtseinheiten (à 90 Minuten) theoretische Schulung und mindestens fünf Unterrichtseinheiten (à 90 Minuten) praktische Schulung vorgeschrieben – auf der je nach Talent und Auffassungsgabe nach oben offenen Ausbildungsskala. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1. Das sollen die Teilnehmenden während der fahrpraktischen Übungen unter Beweis stellen. Zum Beleg unterschreibt der Fahrlehrer die Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung. Gezielte Schulung in Praxis und Theorie Für den gezielten theoretischen Unterricht, der laut Gesetzgeber mindestens die Inhalte des Ausbildungs-Rahmenplans (Anlage 2.1) der Fahrschüler-Ausbildungsordnung umfasst, hat das Redaktions-Team im DEGENER Verlag die wesentlichen Inhalte aus den Lehrmaterialien für die Klasse A1/A handlich, ansprechend und in übersichtlicher Form zusammengefasst. Wir bieten Ihnen in unserem kleinen Begleiter wesentliche Tipps zur Bekleidung, zu den Checks von Mensch und Maschine, den Grundfahrübungen, den Besonderheiten der 125er Motorräder, Fahr- und Gefahren-Situationen u.v.m. Dazu gehört auch eine Übersicht über die Eigenschaften der mit der neuen Erlaubnis fahrbaren Mopeds und Roller – mit Geschwindigkeiten von mehr als 100 km/h immerhin Fahrzeuge, die um einiges schneller sind als Mofas, Pedelecs oder AM-Roller (bis 45 km/h). Zudem dürfen mit diesen Fahrzeugen auch die häufig „schnelleren“ Autobahnstrecken genutzt werden, auf denen der Ampelmarathon der Innenstädte umfahren werden kann. Es handelt sich um Motorräder der Klasse A1 mit bis zu 11 KW (15 PS) und 125 cm3, deren Höchstgeschwindigkeit nicht festgelegt ist. Einziger Wermutstropfen: B196 gilt nur im Inland Die Schlüsselzahl gilt nur national: Die erweiterte Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Klasse A1 gilt nur innerhalb Deutschlands, im Ausland (auch innerhalb Europas) bleiben Zweiräder über 50 cm³ für Klasse-B-Inhaber trotz Eintragung tabu. Auch ein späterer Aufstieg in die „echten“ Motorrad-Klassen A2 (bis 35 kW) und A (alle Motorräder) ist nicht möglich. Dazu ist eine (erneute) entsprechende Fahrausbildung erforderlich – dann allerdings mit Prüfung. Eine interessante Besonderheit bleibt: Weil die Praxisschulung keine Fahrausbildung im herkömmlichen Sinn ist, muss die Fahrpraxis nicht unbedingt auf einem Motorrad mit Gangschaltung geübt und gefahren werden – auch nicht die Grundfahraufgaben. Wenn es die Fahrschule anbietet, kann die Ausbildung sogar auf einem den Vorgaben entsprechenden, mind. 90 km/h schnellen 125er Automatik-Roller durchgeführt werden. Geben Sie den Wartenden jetzt eine Chance, sich den Wunsch nach der neuen Freiheit auf zwei Rädern endlich erfüllen zu können. Und nutzen Sie die Gelegenheit, die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen A-Klassen eingehend mit Interessierten zu besprechen. Helfen Sie bei der Entscheidung: B 196 oder doch lieber A? Sie haben das Know-how und die Kompetenz dazu!

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Mieten statt Kaufen? Leasing und Auto-Langzeitmiete

15.05.2021 | FAHRSCHUL-WISSEN

Die Automobilindustrie reagiert mit alternativen Vertriebsmodellen auf rückläufige Neuwagenkäufe. Flexible Laufzeiten machen längerfristige Mitfinanzierungen inzwischen auch für Privatpersonen interessant. Parallel zu Globalisierung und technologischem Fortschritt verändert sich auch unser Konsumverhalten rapide. Insbesondere für jüngere Generationen verliert der bloße Besitz in Zeiten von Sharing Economy zunehmend an Bedeutung. Dies spürt auch die Automobilindustrie: Wer Flexibilität, Unabhängigkeit und Abwechslung zu den höchsten Gütern erhebt, empfindet große Investitionen wie den Kauf eines Neuwagens eher als Belastung. Um den geänderten Bedürfnissen von Autofahrern gerecht zu werden, setzt die Branche deshalb zunehmend auf alternative Vertriebsmodelle. Bereits heute sind rund 20 % aller Neuwagen geleast. „Leasing-Fahrzeuge sind aufgrund steuerlicher Vorteile nach wie vor für allem für Unternehmer attraktiv“, sagt #userInhaber# von der #userName#. „Für Privatpersonen hingegen ist es zumeist ein verhältnismäßig kostspieliges Finanzierungskonzept“. Nach Ablauf der in der Regel mehrjährigen Leasing-Verträgen steht für den Mieter die Option, das gemietete Fahrzeug zu erwerben. „Im Unterschied zum Barkauf und auch dem herkömmlichen Ratenkredit zahlen Sie beim Leasing-Kauf bis zu 130 % des Neupreises,“ weiß #userInhaber#. „Leasing bedeutet zudem immer eine erhebliche, finanzielle Verpflichtung und sollte deshalb nur bei größtmöglicher Planungssicherheit in Betracht gezogen werden. Die vermeintlich geringen monatlichen Raten für einen schicken Neuwagen täuschen leicht über den tatsächlichen Vertragsumfang hinweg.“ Wer aus beruflichen oder anderen Gründen für einen begrenzten Zeitraum ein Auto benötigt, ist mit den von den meisten Leihwagenfirmen angebotenen Langzeitmieten besser beraten. Dank individuell vereinbarer Konditionen und flexiblen Laufzeiten birgt die Langzeitmiete wesentlich geringere finanzielle Risiken als das Leasing. „Die Langzeitmiete rentiert sich insbesondere in Lebenssituationen, die über einen Zeitraum von mehreren Monaten Mobilität erfordern, etwa bei einem längeren beruflich bedingten Aufenthalt in einer fremden Stadt oder einer ausgedehnten Reise“, so #userInhaber#. Die Autohersteller entwickeln frei nach dem Motto „Mieten statt Kaufen“ indes ihre eigenen All-Inclusive-Varianten in Form von Abos und Flatrate-Tarifen. So bieten Mercedes, BMW und Volvo bereits entsprechende Angebote an, bei denen der Kunde für einen deftigen monatlichen Fixpreis regelmäßig die neuesten Modelle fahren kann. Die Zukunft wird zeigen, wie viel die Autofahrer von morgen bereit sind, für Flexibilität zu zahlen. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Fahrrad vs. Auto: Kollisionskurs oder Koexistenz?

15.04.2021 | FAHRSCHUL-WISSEN

Immer wieder geraten Auto- und Radfahrer auf der Straße aneinander – leider nicht nur im übertragenen Sinne. Dabei mangelt es beiden Seiten regelmäßig nicht nur an Rücksichtnahme, sondern auch an verkehrsrechtlichem Know-how. Mobilitätswende, Klimawandel, überlastete Straßennetze: Es gibt viele Gründe, warum die Bundesregierung bemüht ist, das Fahrrad als Fortbewegungsmittel zu fördern. Um auch im Autoland Deutschland die Attraktivität des Radverkehrs zu steigern, räumt der Gesetzgeber Radfahrern vor allem in Städten immer mehr Privilegien ein. Auch die im vergangenen Jahr in Kraft getretene jüngste Novelle der Straßenverkehrsordnung beinhaltet entsprechende Maßnahmen, darunter exklusive Nutzungsrechte in designierten Verkehrszonen und neue Schilder. Doch während die Zahl der Radfahrer seit Jahren konstant zunimmt, entwickelt sich die Infrastruktur nicht im gleichen Tempo. Vielerorts bleibt Radfahrern deshalb gar nichts anderes übrig, als die gleichen Verkehrswege zu nutzen wie Kraftfahrzeuge. Konflikte sind vorprogrammiert, im umkämpften Stadtverkehr kollidieren dann nicht selten auch unterschiedliche Lebenswelten. „Die Beziehung zwischen Rad- und Autofahrern ist stark vorbelastet“, weiß auch #userInhaber# von der #userName#. „Der tiefentspannte Radler auf der Hauptstraße zur Rush Hour und der genervt zum riskanten Überholmanöver ansetzende Pkw-Fahrer: Beide Seiten bezichtigen sich gegenseitig der Behinderung und Einschränkung, jeder beansprucht die Straße für sich allein.“ #userInhaber# sensibilisiert Fahranfänger deshalb schon während der Ausbildung für mehr Rücksichtnahme gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. „Natürlich ist jeder primär für die eigene Sicherheit verantwortlich. Als Autofahrer ist es aber meine besondere Verantwortung, aktiv zum Schutz weniger PS-starker Verkehrsteilnehmer beizutragen.“ Verkehrspolitisch ist man offenbar ähnlicher Ansicht: Gesonderten Fahrradzonen, Radschnellwege, ein vorgeschriebener Mindestabstand beim Überholen oder der Grünpfeil für Radfahrer sollen dieses Ungleichgewicht zukünftig abmildern und die Rechte von Radfahrern stärken. #userInhaber# begrüßt grundsätzlich die Pläne für mehr Fahrradfreundlichkeit, wünscht sich aber mehr Aufklärung und einheitliche Standards: „Bei der konkreten Umsetzung von Maßnahmen sind die Verkehrsbehörden auf sich allein gestellt, etwa was die Markierung der neuen Fahrradzonen angeht.“ Tatsächlich sind wenige Rad- und Autofahrer hinreichend über die geltenden Bestimmungen informiert. #userInhaber# rät deshalb dazu, sich intensiver mit neuen und alten Regelungen auseinanderzusetzen, plädiert aber auch unabhängig der verkehrsrechtlichen Dimension für mehr Gelassenheit und Solidarität: „Wie gut wir auf und auch abseits der Straße miteinander auskommen, ist letztlich auch eine Haltungsfrage.“ So seien Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme auch im langwährenden Konflikt zwischen Auto- und Fahrradfahrern die zentralen Voraussetzungen für eine friedliche Koexistenz. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Kinder im Straßenverkehr

15.03.2021 | FAHRSCHUL-WISSEN

Obwohl nicht weniger mobil als andere Verkehrsteilnehmer, wird das Verhalten von Kindern im Straßenverkehr noch immer vielfach falsch eingeschätzt. Verkehrserziehung ist Pflicht – auch für Erwachsene. Ob auf Erkundungstour mit Rad, Roller oder Inline-Skates, auf dem Schulweg oder als Autoinsassen auf dem Beifahrer- oder Rücksitz: Kinder nehmen von klein auf sowohl aktiv als auch passiv selbstverständlich am Verkehrsgeschehen teil. Doch die kindliche Lebenswelt wird zunehmend komplexer – und damit auch gefährlicher: Trotz einer insgesamt rückläufigen Entwicklung sind Verkehrsunfälle laut statistischen Erhebungen nach wie vor die häufigste Todesursache im Kindesalter. Dabei entwickeln Kinder erst in der Interaktion mit ihrer Umgebung die für eine sichere Navigation des Verkehrs erforderlichen psychomotorischen Fertigkeiten. Auch räumliches Vorstellungsvermögen sowie ein Gefahrenbewusstsein sind keine angeborenen Eigenschaften, sondern müssen erlernt werden. Gleichzeitig schränken das seit Jahren zunehmende Verkehrsaufkommen den kindlichen Bewegungs- und Erfahrungsraum immer weiter ein. Verkehrserziehung ist deshalb nicht länger ausschließlich Gegenstand von Erziehung und Pädagogik. Für #userInhaber# von der #userName# bedarf es einer kollektiven Anstrengung, um die Straßen für Kinder sicherer zu machen: „Kinder verdienen im Straßenverkehr unsere besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme. Jeder Verkehrsteilnehmer muss hierzu einen Beitrag leisten – durch eine vorausschauende Fahrweise im Allgemeinen und eine erhöhte Rücksichtnahme gegenüber den Kleinsten dieser Welt im Speziellen.“ Kinder sind keine kleinen Erwachsenen – das gilt uneingeschränkt auch für den Straßenverkehr. „Für Kinder sind Verkehrsräume weit mehr als bloße Transportwege“, so #userInhaber#. „Die Straße ist Erlebnis-, Erfahrungs- und Sozialisationsort zugleich.“ So wird die Einfahrt vor dem elterlichen Haus schnell zur Spielstätte, die Bushaltestelle vor der Schule fungiert gleichzeitig als Treffpunkt. Dennoch gehen Erwachsene fälschlicherweise davon aus, dass Kinder im Straßenverkehr stets vernunftgesteuert agieren. „Kinder werden von anderen Verkehrsteilnehmern nicht nur aufgrund ihrer Körpergröße, sondern gerade auch wegen ihres nonkonformen Verhaltens übersehen“, weiß #userInhaber#. „Dabei braucht es nicht den plötzlich zwischen geparkten Autos hervorkullernden Ball, um innerhalb von Ortschaften am Steuer die nötige Wachsamkeit an den Tag zu legen.“ #userInhaber# sensibilisiert die eigenen Schützlinge schon während der Ausbildung dafür, kindliche Verkehrsteilnehmer als unberechenbar zu erachten und den Fahrstil sorgfältig der Umgebung anzupassen. Besondere Vorsicht ist demnach vor allem in der Nähe von Kindertagesstätten und Schulen, aber auch bei Sport- und Spielplätzen und Bushaltestellen geboten. Auch Ein- und Ausfahrten stellen ein besonderes Unfallrisiko dar. Eine besondere Verantwortung gegenüber jungen Verkehrsteilnehmern konstatiert im Übrigen auch der Gesetzgeber. So heißt es in der Straßenverkehrsordnung (§ 3 Abs. 2a): „Der Fahrzeugführer muss sich gegenüber Kindern […], insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist“. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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