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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Prüfungsangst adé

16.06.2017 | FAHRSCHUL-NEWS

Prüfungsangst adé Prüfungsängste sind vermeidbar – auch beim Führerschein "Durchgefallen": Ein Wort, das man um nichts in der Welt hören möchte. Bei der Führerscheinprüfung bedeutet es nicht nur einen verzögerten Start in die heiß ersehnte Freiheit, sondern auch zusätzliche Kosten, denn jeder neue Versuch bringt erneute Gebühren mit sich.  An der Fahrschule C.Jantzen werden deshalb nur diejenigen Fahrschüler zur Theorie- und Praxisprüfung zugelassen, die sie auch wirklich bestehen können. Wer dennoch durchfällt, bekommt beim nächsten Anlauf die Fahrschulgebühren erlassen, wenn er die "Bestandengarantie" gewählt hat. Umso ärgerlicher ist es, wenn jemand trotz perfekter Vorbereitung die Prüfung vermasselt – einfach, weil die Nerven blank liegen.  Wir als engagierte Fahrlehrer haben schon hunderte Schüler durch die Prüfungen begleitet und wissen, was zu tun ist, um möglichst entspannt durchzukommen: "Wer zu Prüfungsängsten neigt, sollte alles, was zusätzlich stresst, meiden." Am Abend vor der Prüfung sollte man deshalb rechtzeitig ins Bett gehen; ein heißes Bad hilft beim Einschlafen. Zeitiges Aufstehen am nächsten Morgen lässt genug Zeit für ein entspanntes Frühstück – aber bitte ohne zu viel Kaffee oder andere aufputschende Getränke. Auch Zigaretten würden die Nervosität nur steigern. "Während der Prüfung ist die erste Viertelstunde die wichtigste". "Wurde diese überstanden, ist der Rest meist auch kein Problem mehr. Um gelassen zu bleiben, kann man sich vor Augen halten, dass die Prüfer einem nichts Böses wollen und niemand wegen eines kleinen Fehlers gleich durchfällt." Wichtig ist, sich in solchen Situationen nicht aus dem Konzept bringen lassen, sondern möglichst souverän damit umzugehen. Zur Beruhigung hilft es zum Beispiel, im Geist langsam bis zehn zu zählen. Die beste Voraussetzung, gut durch die Prüfung zu kommen, ist und bleibt aber ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Fahrschüler und -lehrer. "Zuzugeben, dass man sich mit einer Situation unsicher fühlt oder etwas nicht verstanden hat, kratzt am Ego", so Fahrlehrer Carsten Jantzen. "Doch wer solche Dinge vorher anspricht und gezielt übt, startet sicherer und damit auch gelassener in die Prüfung. Dafür ist natürlich wichtig, dass die Chemie zwischen Fahrlehrer und -schüler stimmt." Fragen zum Thema Prüfungsangst beantwortet Carsten Jantzen gern unter der Durchwahl 03841-212077 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule C.Jantzen, Dankwartstrasse 17, 23966 Wismar.

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"FÜHRERSCHEIN-ÜBERSETZER"

09.06.2017 | FAHRSCHUL-NEWS

FÜHRERSCHEIN-ÜBERSETZER "Papa hat noch den Dreier" – doch welcher Führerschein ist das heute? Hier kannst du es herausfinden. Wusstest du, dass es bis Ende 1998 nur die Fahrerlaubnisklassen 1 bis 5 (mit den Unterklassen 1a und 1b) gab? Heute sind es sage und schreibe 16 Klassen. Der „alte Dreier“ entspricht zum Beispiel der heutigen Klasse B. Hier eine kleine Übersicht über die „alten“ und die „neuen“ Fahrerlaubnisklassen.   Auch wurden die Klassen neu definiert. Berechtigte der alte Dreier zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse, ist mit dem heutigen B bei 3,5 t Schluss.   Außerdem durfte man mit dem alten Dreier, erteilt vor dem 01.04.1980, Leichtkrafträder (bekannt als 125er) fahren.   Hat jetzt also dein Papa noch so einen alten Dreier und will ihn umtauschen, müssen ihm alle diese „alten“ Berechtigungen wieder erteilt werden. "Alte Fahrerlaubnis-Klasse"  Entspricht der aktuellen Fahrerlaubnis  Klasse 1                     Klasse  A Klasse 1a                   Klasse A2 Klasse 1b                   Klasse A1 Klasse 2                     Klasse C, CE Klasse 3                     Klasse B, C1, C1E Klasse 4                     Klasse AM Klasse 5                     Klasse  L KOM                           Klasse D, DE   Es könnte also sein, dass er beim Umtausch folgende Fahrerlaubnisklassen bekommt: A mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 A1 mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 AM B BE mit der Schlüsselzahl 79.06 C1 mit der Schlüsselzahl 171 C1E  CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E > 12.000 kg, L 

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Mach den Führerschein schon mit 17!

03.06.2017 | FAHRSCHUL-NEWS

Mach den Führerschein schon mit 17! Begleitetes Fahren mit 17 senkt die Unfallquote Siebzehnjährige am Steuer? Vielen mag das zu früh erscheinen. Doch tatsächlich führt begleitetes Fahren (BF17) zu mehr Sicherheit auf Deutschlands Straßen: Da die Jugendlichen sich bis zum Erreichen der Volljährigkeit nur in Begleitung einer erfahrenen Person ans Steuer setzen dürfen, werden sie weniger häufig in Unfälle verwickelt und verstoßen auch seltener gegen Verkehrsregeln als andere Fahranfänger. Mich, Carsten Jantzen, wundert das nicht. „Das begleitete Fahren ist eine verlängerte Lernphase“. „Die Begleitperson dient als Ansprechpartner und kann wertvolle Hinweise und Ratschläge geben. Trotzdem fahren die Anfänger selbstständig.“ So sammeln Jugendliche wichtige Erfahrungen im Straßenverkehr, die sie anderen voraus haben, wenn sie mit 18 dann endlich allein ans Steuer dürfen: „Gerade bei jungen Fahranfängern ist das Unfallrisiko besonders hoch“, weiß ich als Fahrlehrer. „Aber unter denjenigen, die vorher bereits mit Begleitung gefahren sind, ist die Quote 20 Prozent niedriger.“ Bereits mit 16 ½ können sich Jugendliche, die das BF17 nutzen wollen, in der Fahrschule zum Theorie- und Praxisunterricht anmelden. Dort absolvieren sie die reguläre Fahrausbildung. Nach bestandenen Prüfungen erhalten sie zum 17. Geburtstag eine sogenannte „Prüfungsbescheinigung“, die zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis für das begleitete Fahren gilt. Bei der zuständigen Führerscheinstelle können beliebig viele Begleitpersonen in die Prüfungsbescheinigung eingetragen werden. „Selbstverständlich gelten für sie dieselben Regeln als würden sie selbst am Steuer sitzen, inklusive der 0,5 Promille-Grenze“, warne ich jeden Begleiter!  Als Begleitung kommen Verwandte, Freunde oder auch Kollegen in Frage, die 30 Jahre oder älter sind, seit mindestens 5 Jahren den Führerschein haben – und höchstens einen Punkt in Flensburg. Fragen zum Führerschein mit 17 beantwortet Carsten Jantzen gern unter der Durchwahl 03841-212077 oder direkt in der Fahrschule C.Jantzen, Dankwartstrasse 17,  23966 Wismar.

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Die Wahl der richtigen Fahrschule ist entscheidend

02.06.2017 | FAHRSCHUL-NEWS

Die Wahl der richtigen Fahrschule ist entscheidend  Den Führerschein zu machen, ist ein wichtiger Meilenstein im Leben. Doch während Eltern bei der Wahl der Grund- oder Sekundarschule für den Nachwuchs oft ausgiebig vergleichen, um garantiert die beste auszusuchen, gilt bei der Fahrschulwahl oft das Motto „Hauptsache billig“.  Ein Fehler ! Anstatt sich nach dem scheinbar günstigsten Angebot zu richten, sollte man sich bei der Auswahl einer Fahrschule Zeit nehmen und verschiedene Anbieter einer persönlichen Prüfung unterziehen, rate ich als der Inhaber der Fahrschule C.Jantzen.  Welche Fahrschule die Bessere ist, kann man dabei nicht pauschal sagen. Entscheidend ist letztendlich das Verhältnis zwischen Fahrlehrer und -schüler. Wird der Ausbilder nicht ernst genommen oder gar abgelehnt, gilt das auch für den vermittelten Stoff. Nur wenn der Fahrlehrer mit dem Schüler auf einer Wellenlänge ist, wird das über verantwortungsvolles Verhalten Gelernte wirklich hängenbleiben und später im Straßenverkehr angewendet werden. Interessenten eine kostenlose Theorie-Probestunde anzubieten. Auch die Gelegenheit, einmal testweise bei einer Übungsfahrt mit im Auto zu sitzen, kann hilfreich sein.  Genausowenig wie die Chemie zwischen Fahrlehrer und -schüler lässt sich im voraus planen, wie lange jemand braucht, bis er zur Prüfung bereit ist. Angebote, den Führerschein garantiert nach einer festen Anzahl Übungsstunden in den Händen zu halten, sind deshalb Augenwischerei.  „Fragen Sie sich bei so einer Fahrschule doch einmal nach, wie viele Schüler den Führerschein im ersten Anlauf schaffen“, schüttelt Carsten Jantzen den Kopf. „Auch wir bemühen uns, die Anzahl der Fahrstunden möglichst gering zu halten. Aber zur Prüfung wird bei uns erst zugelassen, wer wirklich in der Lage ist, sie zu bestehen – sonst zahlen die Schüler am Ende nämlich drauf.“ Wir, die Fahrschule C.Jantzen bieten kostenlose Probestunden, Kennenlern-Gespräche und Führungen durch ihren Fuhrpark an. Nähere Informationen gibt es bei Carsten Jantzen unter der Durchwahl 03841-212077 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule C.Jantzen, Dankwartstrasse 17, 23966 Wismar.

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PKW-Anhänger - darf ich.....

31.05.2017 | FAHRSCHUL-NEWS

PKW-Anhänger - was darf ich und was brauche ich? Wer vor 1999 seinen Führerschein gemacht hat, ist im Besitz der Führerscheinklasse 3. Mit diesem ist man gut bedient, wenn es um das Ziehen von Anhängern geht. Er erlaubt dem Inhaber das Führen von Gespannen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse (zGm) von 7,5 Tonnen. Voraussetzung ist natürlich, dass das Auto den Hänger ziehen darf.  Mit dem Autoführerschein seit 1999 hat sich das allerdings geändert. Um mit dem Führerschein der Klasse B ein schweres Gespann zu steuern, muss erst einmal gerechnet werden: Ist die zGM des Anhängers höher als 750 kg, darf die Fahrzeugkombination ein Gesamtgewicht von 3.500 kg nicht überschreiten. „Wer mit Anhänger fahren möchte, sollte sich zwei Fragen stellen“, meint Fahrschulinhaber Carsten Jantzen von der Fahrschule C.Jantzen. „Erstens: Ist mein Fahrzeug geeignet für das anzuhängende Gewicht? Zweitens: Darf ich das Gespann mit meinem Führerschein überhaupt steuern?“  Für Gespanne größer 3,5 Tonnen wird ein separater Anhängerführerschein benötigt. Seit 2013 gibt es diesen in zwei Versionen: als Eintrag B96 und als Fahrerlaubnis der Klasse BE. Carsten Jantzen erklärt den Unterschied: „Für Gespanne mit mittelschweren Anhängern reicht es, eine Fahrerschulung nach B96 zu machen. Damit dürfen alle Kombinationen gesteuert werden, deren zGM insgesamt 4.250 kg nicht übersteigt. Darunter fallen zum Beispiel die meisten Wohnwagengespanne. Die Fahrerlaubnis der Klasse BE hingegen, berechtigt zum Ankoppeln schwerer Anhänger oder Sattelanhänger, die selbst eine zGM von bis zu 3.500 kg haben.“ Informationen zu Anhängerausbildung: Um den Eintrag B96 zu erhalten, reicht es, insgesamt sieben Stunden theoretischen und praktischen Unterricht nachzuweisen. Die Ausbildung für die Klasse BE ist dagegen deutlich umfangreicher und endet mit einer praktischen Prüfung.  „Wenn Sie größere Gespanne steuern möchten, sollten Sie sich gut überlegen, für welche Option Sie sich entscheiden", rät Carsten Jantzen. „Gehen Sie dabei nicht nur vom Heute aus. Die zGM von 4.250 kg beim Eintrag B96 kann schnell überschritten sein, wenn Sie sich irgendwann ein größeres Auto kaufen.“  Allen Fahrschülern rät Carsten Jantzen, den passenden Anhängerführerschein gleich mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B zu kombinieren, um beim Steuern von Gespannen von Anfang an auf der sicheren Seite zu sein. Zur richtigen Anhänger-Klasse berät Carsten Jantzen Interessenten gern telefonisch unter 03841-212077 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule C.Jantzen, Dankwartstrasse 17, 23966 Wismar.

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