Die aktuellsten News erhältst du direkt bei uns in der Fahrschule.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Die aktuellsten News erhältst du direkt bei uns in der Fahrschule.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Oben ohne okay – unten ohne nur privat

27.06.2014 | FAHRSCHUL-NEWSOben ohne okay – unten ohne nur privat

Radfahren oben ohne – also ohne Helm – ist nach einem aktuellen Grundsatz-Urteil durchaus erlaubt. Der bewusste Verzicht auf den Kopfschutz zieht selbst bei einem Unfall nicht – wie es so manche Versicherungsgesellschaft wohl gerne gesehen hätte – eine Mitschuld des Radfahrers nach sich

Bundesgerichtshof (BGH): Wo keine Helmpflicht, da keine Mitschuld.
Ganz ähnlich verhält es sich bei der Frage nach sommerlichen Schuhen im Auto:
Gesamtverband der deutschen Versicherer (GDV) betont: „Die Leistung der Kfz-Versicherung ist nicht abhängig vom Schuhwerk. Die Kfz- Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlt den Schaden des Unfallopfers natürlich immer – egal ob der Verursacher Flip-Flops, High Heels oder Knobelbecher trug.“

Zurück zu den News